Die Psychosoziale Prozessbegleitung ist ein qualifiziertes Unterstützungsangebot für Opfer schwerer Sexual- und Gewaltstraftaten. Für verletzte Zeug*innen besteht ein gesetzlicher Anspruch auf diese besondere Form der Begleitung innerhalb eines Strafverfahrens (§ 406g StPO). Für minderjährige Opferzeug*innen ist das Hilfsangebot kostenlos.
Das Ziel der Psychosozialen Prozessbegleitung ist, die Belastungen von betroffenen Kindern und Jugendlichen vor, während und nach der Gerichtsverhandlung zu erkennen und diese so gering wie möglich zu halten.
Was beinhaltet die Psychosoziale Prozessbegleitung?
- Informationen über die verschiedenen Stadien des Strafverfahrens
- Begleitung zu Terminen (z.B. polizeiliche Vernehmung, Gerichtsverhandlung)
- Besprechen von Ängsten und Sorgen, die mit der Gerichtsverhandlung in Verbindung stehen
- Gewährleistung von Stabilisierungsmaßnahmen im Kontext des Strafverfahrens
- Kooperation und Austausch mit Rechtsanwält*innen der Nebenklage (rechtliche Opfervertretung)
- Vorab Besichtigung des Gerichtsgebäudes
- Begleitung am Tag der Gerichtsverhandlung
- Nachbereitung der Gerichtsverhandlung (Erläuterung des Urteils)
Das Hilfsangebot stellt keine Form der rechtlichen Beratung und juristischen Vertretung dar. Durch die gute Zusammenarbeit mit Rechtsanwält*innen der Nebenklage können wir jedoch schnell und unbürokratisch an erfahrene Jurist*innen vermitteln.
Im Rahmen der Psychosozialen Prozessbegleitung wird mit den Verletzten nicht über Details des Tatgeschehens bzw. dem Inhalt der Zeugenaussage gesprochen!
Wann und wie kann die Psychosoziale Prozessbegleitung in Anspruch genommen werden?
Eine Beiordnung durch das zuständige Amts- oder Landgericht kommt insbesondere für Minderjährige, sowie erwachsene Opfer in Betracht, die ihre Interessen selbst nicht ausreichend wahrnehmen können oder besonders schutzbedürftig sind.
Für die Beiordnung der Psychosozialen Prozessbegleitung ist eine entsprechende Antragsstellung gegenüber dem Gericht notwendig. Gerne informieren wir zum weiteren Vorgehen.